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Zwei-plus-Drei-Verhandlungen in Crans Montana am 6. Juli 2017 gescheitert
von Dr. Christian Heinze
Eine Subpage zu der Seite:
The Cyprus Conflict
2017 07 07
Ein Artikel von Lefteris Adilinis, veröffentlicht am 5. Juli 2017 im Online-Anhang
“incyprus” der “THE CYPRUS WEEKLY”, berichtet von der Unterbreitung eines Rahmens für
eine Zypern-Lösung durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen
Guterres während der kürzlichen 2+3-Verhandlungen in Crans Montana (bestätigt am
4. Juli), der vorsieht: “Wir müssen das Interventionsrecht und den
Garantievertrag beenden". Sie müssen durch ein neues Zusicherungssystem ersetzt
werden, so dass sich alle Zyprer sicher fühlen.” Er fügte hinzu, dass ein “neuer
Umsetzungsmechanismus geschaffen wird, der auch Elemente ausserhalb Zyperns
einschließt. Guarantiemächte können nicht die Umsetzung ihrer eigenen Verpflichtungen
überwachen.”
Diese Aussage liefert einen zureichenden Grund, weshalb alle Zypern-Verhandlungen unter
der "Schirmherrschaft" der Vereinten Nationen scheitern mussten und weiterhin scheitern
müssen: Es kann vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass sich die Türkischen
Zyprer sicher fühlen, ohne dass ihre Position in Zypern durch ein Recht der Türkei zu
militärischer Intervention garantiert wird, und zwar aus zwei Gründen: Ein Grund
besteht in den bei jeder sich bietenden Gelegenheit wiederholten, teilweise erfolgreichen
Versuchen der griechischen Konfliktpartei seit Beginn des aktuellen Konflikts im Jahre
1955, die türkischen Zyprer ihres Selbstbestimmungsrechts und der besonderen Rechte zu
berauben, die ihnen mit griechischer Zustimmung in den internationalen Verträgen und der
Verfassung von 1960 übertragen worden sind, und in ihren zum Teil vitalen Interessen
mit allen verfügbaren Mitteln einschließlich von Waffengewalt zu schädigen. Bis heute
und auch in den kürzlichen Verhandlungen besteht die griechische Konfliktpartei entgegen
diesen Rechten auf Souveränität über die ganze Insel und ihre türkische "Minderheit".
Insbesondere hat die greinem internationalen Embargo unterworfen, das den Zufluss von
Erträgen aus internationalem Fremdenverkehr und Handel ausschloss, auf den ganz Zypern
angewiesen ist. Folgerichtig ist die gesamte Vereinigungspolitik der griechischen Partei
darauf gerichtet, eine Position zu sichern, die sie vermöge ihrer überlegenen Zahl und
Organisation in die Lage setzen würde, bei der nächstbesten Gelegenheit einen erneuten
Versuch zu unternehmen, die türkische Volksgruppe ihrem uneingeschränkten Willen zu
unterwerfen. Dabei legt die Geschichte und das permanente Verhalten der griechischen
Partei nahe, dass kleinerlei Rechte die türkischen Zyprer schützen würde. Der andere
Grund besteht darin, dass allein die türkische Militärinterverntion von 1974 den
türkischen Zyprern wirksamen Schutz gegen den weiteren, diesmal mit Hilfe
festlangriechischer militärischer Kräfte veranstalteten Versuch dieses Jahres zu ihrer
Unterwerfung gewährt hat (wobei die türkische Intervention auch seither Blutvergießen
auf der Insel verhindert hat).
Was die Vision einer “neuen Zusicherung” betrifft, erscheint eine
solche kaum anders als in Gestalt jener internationalen Friedenstruppen vorstellbar,
die nicht in der Lage waren, Unterdrückung in Zypern im Jahre 1964 oder Gewalt auf dem
Balkan (nach dem Zusammenbruch Jugoslawiens) oder im Kongo zu verhindern. Diese Vision
kann nicht als ernsthaftes politisches Argument gelten, und zwar auch deshalb nicht,
weil die Vereinten Nationen während der 50 Jahre ihrer Beteiligung am Konflikt nicht
einmal begonnen haben, das konkrete Konzept einer Einrichtung zu entwickeln, von der
wirksame Gewährleistung von Sicherheit zu erwarten sein könnte. Im Gegensatz dazu
hat sich militärische Intervention oft als wirksam erwiesen, und das gilt besonders
für den zyprischen Anwendungsfall. Und die Anwendung des Gedankens, dass Garantiemächte
nicht ihre eigenen Verpflichtungen überwachen können, auf den Zypernkonflikt zeichnet
sich nicht durch besondere Logik aus, denn die Aufgabe einer Garantiemacht im
Zypernkonflikt besteht offensichtlich in der Überwachung der Verpflichtungen der
anderen Konfliktparteien.
Das vorhersehbare (und vorhergesagte - siehe
cy.pro-re-publica) Scheitern der jüngsten Crans-Montana-Konferenz könnte
aufgewogen werden, wenn es die Augen aller Beteiligten dafür öffnen würde, dass
eine vereinbarte Vereinigung Zyperns so lange nicht erhofft werden kann,
als einem der Partner einer erwünschten Föderation die Anerkennung als legitimes
Gemeinwesen versagt wird, dem das Recht der Selbstbestimmung zusteht.