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Zwei-plus-Drei-Verhandlungen in Crans Montana am 6. Juli 2017 gescheitert
von Dr. Christian Heinze

Eine Subpage zu der Seite: The Cyprus Conflict

2017 07 07

Ein Artikel von Lefteris Adilinis, veröffentlicht am 5. Juli 2017 im Online-Anhang “incyprus” der “THE CYPRUS WEEKLY”, berichtet von der Unterbreitung eines Rahmens für eine Zypern-Lösung durch den Generalsekretär der Vereinten NationenGuterres während der kürzlichen 2+3-Verhandlungen in Crans Montana (bestätigt am 4. Juli), der vorsieht: “Wir müssen das Interventionsrecht und den Garantievertrag beenden". Sie müssen durch ein neues Zusicherungssystem ersetzt werden, so dass sich alle Zyprer sicher fühlen.” Er fügte hinzu, dass ein “neuer Umsetzungsmechanismus geschaffen wird, der auch Elemente ausserhalb Zyperns einschließt. Guarantiemächte können nicht die Umsetzung ihrer eigenen Verpflichtungen überwachen.”

Diese Aussage liefert einen zureichenden Grund, weshalb alle Zypern-Verhandlungen unter der "Schirmherrschaft" der Vereinten Nationen scheitern mussten und weiterhin scheitern müssen: Es kann vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass sich die Türkischen Zyprer sicher fühlen, ohne dass ihre Position in Zypern durch ein Recht der Türkei zu militärischer Intervention garantiert wird, und zwar aus zwei Gründen: Ein Grund besteht in den bei jeder sich bietenden Gelegenheit wiederholten, teilweise erfolgreichen Versuchen der griechischen Konfliktpartei seit Beginn des aktuellen Konflikts im Jahre 1955, die türkischen Zyprer ihres Selbstbestimmungsrechts und der besonderen Rechte zu berauben, die ihnen mit griechischer Zustimmung in den internationalen Verträgen und der Verfassung von 1960 übertragen worden sind, und in ihren zum Teil vitalen Interessen mit allen verfügbaren Mitteln einschließlich von Waffengewalt zu schädigen. Bis heute und auch in den kürzlichen Verhandlungen besteht die griechische Konfliktpartei entgegen diesen Rechten auf Souveränität über die ganze Insel und ihre türkische "Minderheit". Insbesondere hat die greinem internationalen Embargo unterworfen, das den Zufluss von Erträgen aus internationalem Fremdenverkehr und Handel ausschloss, auf den ganz Zypern angewiesen ist. Folgerichtig ist die gesamte Vereinigungspolitik der griechischen Partei darauf gerichtet, eine Position zu sichern, die sie vermöge ihrer überlegenen Zahl und Organisation in die Lage setzen würde, bei der nächstbesten Gelegenheit einen erneuten Versuch zu unternehmen, die türkische Volksgruppe ihrem uneingeschränkten Willen zu unterwerfen. Dabei legt die Geschichte und das permanente Verhalten der griechischen Partei nahe, dass kleinerlei Rechte die türkischen Zyprer schützen würde. Der andere Grund besteht darin, dass allein die türkische Militärinterverntion von 1974 den türkischen Zyprern wirksamen Schutz gegen den weiteren, diesmal mit Hilfe festlangriechischer militärischer Kräfte veranstalteten Versuch dieses Jahres zu ihrer Unterwerfung gewährt hat (wobei die türkische Intervention auch seither Blutvergießen auf der Insel verhindert hat).

Was die Vision einer “neuen Zusicherung” betrifft, erscheint eine solche kaum anders als in Gestalt jener internationalen Friedenstruppen vorstellbar, die nicht in der Lage waren, Unterdrückung in Zypern im Jahre 1964 oder Gewalt auf dem Balkan (nach dem Zusammenbruch Jugoslawiens) oder im Kongo zu verhindern. Diese Vision kann nicht als ernsthaftes politisches Argument gelten, und zwar auch deshalb nicht, weil die Vereinten Nationen während der 50 Jahre ihrer Beteiligung am Konflikt nicht einmal begonnen haben, das konkrete Konzept einer Einrichtung zu entwickeln, von der wirksame Gewährleistung von Sicherheit zu erwarten sein könnte. Im Gegensatz dazu hat sich militärische Intervention oft als wirksam erwiesen, und das gilt besonders für den zyprischen Anwendungsfall. Und die Anwendung des Gedankens, dass Garantiemächte nicht ihre eigenen Verpflichtungen überwachen können, auf den Zypernkonflikt zeichnet sich nicht durch besondere Logik aus, denn die Aufgabe einer Garantiemacht im Zypernkonflikt besteht offensichtlich in der Überwachung der Verpflichtungen der anderen Konfliktparteien.

Das vorhersehbare (und vorhergesagte - siehe cy.pro-re-publica) Scheitern der jüngsten Crans-Montana-Konferenz könnte aufgewogen werden, wenn es die Augen aller Beteiligten dafür öffnen würde, dass eine vereinbarte Vereinigung Zyperns so lange nicht erhofft werden kann, als einem der Partner einer erwünschten Föderation die Anerkennung als legitimes Gemeinwesen versagt wird, dem das Recht der Selbstbestimmung zusteht.


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